Service
In unserer Fahrschule in Landkreis Altötting bietet individuelle Betreuung und Fahrstunden an, um dich gezielt auf den Führerschein vorzubereiten.
Fahrschule Stelz bietet
- Theorieunterricht und Prüfungsvorbereitung
- Praktische Fahrstunden für alle Führerscheinklassen
- Intensive Einzelstunden oder flexible Kursmodelle
- Auffrischungskurse für erfahrene Fahrer
- Umweltbewusstes Fahren und Sicherheitstraining
- Persönliche Betreuung und Unterstützung während des gesamten Lernprozesses
Zur Anmeldung Ihres Führerschein-Antrages erbitten wir
folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Sehtest-Bescheinigung
- Betätigung über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (für Kl. A, A1, B, BE, L, M u. T)
- Biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Bestätigung über Ausbildung in Erster Hilfe (für Kl. C, C1, CE, C1E)
- Ärztliches und Augenärztliches Attest (für Kl. C1, C1E, C, CE)
Führerscheinklassen
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Klasse A
Merkmale:
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
- Leistung über 15 kW
Ausbildung:
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Merkmale:
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h - Leistung max. 15 kW
Ausbildung:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis
Merkmale:
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Merkmale:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis
Klasse B
Merkmale:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Personalausweis
Merkmale:
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Fahrstunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Merkmale:
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Klasse C
Merkmale:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen
Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Geltungsdauer: 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Voraussetzungen:
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale:
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:
zG des Anhängers über 750 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen
Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1
und DE bei Vorbesitz D
Geltungsdauer: 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Voraussetzungen:
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Voraussetzungen:
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale:
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 3.500 kg
Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: C1
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Voraussetzungen:
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Klasse L / Klasse T
Merkmale:
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Merkmale:
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt